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Burg Stolberg aus der Luft bei Sonnenuntergang
Sein Zeit

Leistungen liebevoll und zuverlässig. Abrechnung mit allen Pflegekassen nach § 45b SGB XI

Budget & Finanzierung der Pflege

Finanzielle Unterstützung für Betreuungsleistungen im Alltag nutzen

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse. Diese Leistungen sollen den Alltag erleichtern und eine Versorgung zu Hause ermöglichen. Wir zeigen Ihnen, welche Budgets Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen.

Entlastungsbetrag – 131 Euro monatlich für Alltagshilfe

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro nach § 45b SGB XI.

Dieser Betrag kann verwendet werden für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Haushaltshilfen und Betreuung
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Freizeit und Tagesaktivitäten

Unser Betreuungsdienst ist als qualitätsgesicherter Anbieter anerkannt – Sie können diesen Betrag direkt bei uns einsetzen.

Verhinderungspflege – Ersatz bei Ausfall der Pflegeperson

Wenn Ihre pflegende Person – etwa Angehörige – krank oder im Urlaub ist, greift die sogenannte Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung stellt hierfür jährlich bis zu 1.685 Euro zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie bis zu 843 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege übertragen. Insgesamt stehen Ihnen damit bis zu 2.528 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung.

Ab dem 1. Juli 2025: Einführung des gemeinsamen Entlastungsbudgets von 3.539 Euro jährlich, das flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt werden kann.

Kurzzeitpflege – Übergangslösung nach Klinikaufenthalt

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in anderen Übergangssituationen kann die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt hierbei Kosten von bis zu 1.854 Euro pro Jahr.

Durch die Übertragung nicht genutzter Mittel der Verhinderungspflege kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 Euro jährlich erhöhen.

Auch hier gilt: Ab Juli 2025 können Sie im Rahmen des neuen Entlastungsbudgets von 3.539 Euro jährlich flexibel zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege wählen.

Kombinationsleistungen – Pflegegeld & Sachleistungen flexibel nutzen

Mit den sogenannten Kombileistungen können Sie nicht genutzte Pflegesachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln. Diese Umwandlung wird anteilig auf das Pflegegeld angerechnet – eine sinnvolle Möglichkeit, Pflege individuell zu gestalten.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und übernehmen auf Wunsch auch die Antragstellung bei der Pflegekasse.